ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Einschreibungsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem Instituto Hispánico de Murcia, S.L. (im Folgenden „Instituto Hispánico de Murcia“ oder „die Schule“) sowie der natürlichen oder juristischen Person, die die Einschreibung in einen der von der Schule angebotenen Kurse, Programme oder Dienstleistungen formalisiert (im Folgenden „der Schüler“ oder „der Teilnehmer“).

Es wird empfohlen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie sich registrieren oder eine Zahlung leisten, da sie einen bindenden Vertrag zwischen beiden Parteien darstellen. Die Formalisierung der Anmeldung, das Versenden des Anmeldeformulars, die elektronische Annahme dieser Bedingungen oder die vollständige oder teilweise Zahlung einer der angebotenen Dienstleistungen implizieren die ausdrückliche und vollständige Annahme des Inhalts ohne Vorbehalt.

Das Instituto Hispánico de Murcia, S.L. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit N.I.F. B-73840183, eingetragen im Handelsregister von Murcia, Band 3038, Buch 0, Folio 132, Seite MU-84712, Eintrag 1. „Instituto Hispánico de Murcia“ ist außerdem der Handelsname und die eingetragene Marke.

Die Schule behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen bei Bedarf anzupassen, um sie an gesetzliche Änderungen, Verwaltungsbeschlüsse, juristische Kriterien, organisatorische Verbesserungen oder Änderungen der angebotenen Dienstleistungen anzupassen. In jedem Fall gelten die für den Studierenden geltenden Bedingungen zum Zeitpunkt der Formalisierung seiner Einschreibung.

Das Instituto Hispánico de Murcia führt seine Tätigkeit unter Anwendung der Kriterien von Qualität, Sicherheit, Transparenz und kontinuierlicher Verbesserung aus und ergreift die organisatorischen und gesundheitlichen Maßnahmen, die jederzeit gemäß geltender Gesetzgebung erforderlich sind oder vernünftigerweise empfohlen werden, um die angemessene Bereitstellung seiner Dienstleistungen zu gewährleisten.

Sollten außergewöhnliche, unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, Epidemien, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Regierungsentscheidungen, administrative Beschränkungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Schule liegen – die normale Entwicklung der vertraglichen Kurse oder Dienstleistungen beeinträchtigen, wird das Instituto Hispánico de Murcia die geeignetsten organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um deren Auswirkungen zu minimieren. Die Schule kann je nach Umständen Änderungen der Termine, eine Anpassung der Lehrmethode, die Verschiebung von Leistungen oder andere angemessene Lösungen anbieten, ohne dass dies notwendigerweise ein automatisches Recht auf Vertragsauflösung oder Erstattung der gezahlten Beträge impliziert, sofern die geltenden Vorschriften nicht ausdrücklich anderes vorsehen oder in diesen Bedingungen festgelegt ist.

Ebenso bekennt sich das Instituto Hispánico de Murcia dauerhaft zur Qualität seiner Dienstleistungen und wendet die Anforderungen des UNE-EN 14804-Standards an, die sich auf Reise- oder Aufenthaltsanbieter für das Sprachenstudium beziehen, sowie auf andere Qualitätsstandards oder Verfahren, die, wo angebracht, während der Erbringung seiner Dienstleistungen gelten.

Definitionen

  • Schule: Instituto Hispánico de Murcia, S.L.

  • Student/Schüler: Eingeschriebene Person.

  • Programm: Kurs oder vertraglich vereinbarte Dienstleistung.

  • Unterkunft: Gastfamilie oder Wohngemeinschaft.

  • Agentur: Jeder Vermittler.

  • Höhere Gewalt: Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Schule liegen.

  • Geschäftstag: Montag bis Freitag, ausgenommen offizielle Feiertage.

Die Einschreibung in einen der Kurse am Instituto Hispánico de Murcia garantiert keinen bestimmten Stundenplan oder eine bestimmte Zuweisung zu einer bestimmten Gruppe. Die Verteilung von Stundenplänen, Lehrern, Klassenräumen und Gruppen hängt unter anderem vom Spanischniveau der Schüler, der Anzahl der eingeschriebenen Schüler, der organisatorischen Verfügbarkeit der Schule und pädagogischen Kriterien ab.

Um eine korrekte Gruppenaufteilung vorzunehmen, muss der Schüler den Niveautest ablegen, wenn es die Schule verlangt. Falls diese Prüfung vor Beginn des Kurses nicht abgelegt wird, kann das Instituto Hispánico de Murcia den Studierenden vorläufig der Gruppe zuweisen, die es für am geeignetsten hält, oder die Aufnahme verzögern, bis das Sprachniveau bestimmt ist.

Die Formalisierung der Einschreibung beinhaltet die einmalige Zahlung einer Anmeldegebühr von 39 €, die für zukünftige Einschreibungen desselben Schülers gilt, solange die Schule dieses Registrierungssystem beibehält.

Die Anmeldegebühr umfasst unter anderem:

  • Administrative Verwaltung der Einschreibung.

  • Level-Test (Niveautest).

  • Ergänzendes Material, das von der Schule erstellt wurde.

  • Teilnahme an den von der Schule organisierten Aktivitäten, wenn dies angemessen ist.

  • Administrative Unterstützung und Hilfe während des Aufenthalts.

  • Ausstellung des entsprechenden Zertifikats, sofern die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

  • Nutzung der auf dem Schulgelände verfügbaren Internetverbindung.

Jeder Schüler muss das Unterrichtsmaterial erwerben, das dem Niveau entspricht, auf dem er studiert. Im Allgemeinen besteht das Anfangsmaterial aus einem Lehrbuch und einem Übungsheft mit gemeinsamen Kosten von 45 €, inklusive Mehrwertsteuer.

Jede Stufe des akademischen Programms verwendet spezifische und unabhängige Materialien. Folglich muss der Studierende, wenn er auf eine höhere Stufe befördert wird, das entsprechende neue Material erwerben. Der ungefähre Preis des Lehrbuchs beträgt 30 €, während das Arbeitsheft 15 € kostet, beide inklusive Mehrwertsteuer. Das Instituto Hispánico de Murcia kann diese Beträge aktualisieren, wenn sich die Preise für Ausgabe, Druck oder Vertrieb ändern, und den Studierenden im Voraus informieren.

Das Instituto Hispánico de Murcia kann die Gruppe, den Lehrer, den Stundenplan oder die Stufe des Studierenden ändern, wenn pädagogische, organisatorische oder disziplinäre Gründe vorliegen, ohne dass der Schüler dadurch ein Recht auf Vergütung, Rückerstattung oder Preisreduzierung des Kurses besitzt.

Der Erwerb des Lehrmaterials ist persönlich und nicht übertragbar und wird nach Übergabe an den Studierenden nicht erstattet, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Anwesenheits- oder Leistungsnachweise werden nur an jene Schüler ausgestellt, die die von der Schule festgelegten akademischen und administrativen Bedingungen erfüllt haben. Im Allgemeinen ist es erforderlich, mindestens 80 % der Lehrstunden des eingeschriebenen Kurses gemäß den geltenden akademischen Kriterien und den Qualitätsstandards des Instituto Hispánico de Murcia besucht zu haben.

Die Mindestanwesenheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats, impliziert jedoch an sich nicht die Akkreditierung eines bestimmten Sprachniveaus und garantiert auch nicht die Erreichung bestimmter akademischer Ziele, sofern im entsprechenden Programm nicht ausdrücklich anders angegeben.

Das allgemeine Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen des Instituto Hispánico de Murcia beträgt 14 Jahre, es sei denn, die Schule genehmigt ausdrücklich die Einschreibung jüngerer Schüler in spezifische oder persönliche Programme.

Die Aufnahme von Kindern unter 14 Jahren unterliegt der vorherigen Bewertung des Instituto Hispánico de Murcia und kann besondere Bedingungen für Teilnahme, Begleitung oder Aufsicht erfordern.

Alle Schüler unter 18 Jahren müssen vor Beginn des Kurses die entsprechende Genehmigung vorlegen, die von ihren Eltern, gesetzlichen Vormündern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben wurde, sowie alle weiteren von der Schule für notwendig erachteten Dokumente zur ordnungsgemäßen Formalisierung der Einschreibung.

Eltern, Erziehungsberechtigte oder Rechtsvertreter sind für die Richtigkeit der während des Registrierungsprozesses bereitgestellten Informationen verantwortlich und müssen schriftlich alle persönlichen, medizinischen, ernährungsbezogenen, psychologischen, bildungsbezogenen oder anderen Umstände mitteilen, die für die ordnungsgemäße Entwicklung des Aufenthalts oder des Kurses relevant sein könnten.

Sofern kein Programm ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, das spezifische Betreuungs-, Sorgerechts- oder Begleitdienste umfasst, bedeutet die Teilnahme eines Minderjährigen an einem der Kurse des Instituto Hispánico de Murcia nicht, dass die Schule Aufgaben der Vormundschaft, des Sorgerechts oder der dauerhaften Überwachung übernimmt, die den Eltern, gesetzlichen Vormündern oder von ihnen benannten Personen entsprechen.

Das Instituto Hispánico de Murcia kann die Einschreibung verweigern oder die Teilnahme eines minderjährigen Studierenden vorzeitig beenden, wenn es der Ansicht ist, dass nicht die geeigneten Bedingungen bestehen, um die korrekte Entwicklung des Programms, die Sicherheit des Studierenden selbst oder das angemessene Zusammenleben mit den übrigen Teilnehmern zu gewährleisten.

Gastfamilien fungieren nicht als Eltern, Erziehungsberechtigte, Betreuer, medizinisches Personal oder gesetzliche Vertreter des Schülers. Ihre Aufgabe ist es ausschließlich, den vertraglich vereinbarten Unterkunftsservice anzubieten und das Familienzusammenleben während des Aufenthalts zu erleichtern.

Das Instituto Hispánico de Murcia setzt sich für gleiche Chancen ein und wird versuchen, die Teilnahme von Schülern zu fördern, die spezifische Unterstützungsbedürfnisse, angemessene Anpassungen oder individuelle Aufmerksamkeitsmaßnahmen benötigen – stets im Rahmen der organisatorischen, materiellen und menschlichen Möglichkeiten der Schule.

Um die Bedürfnisse der Studierenden richtig einzuschätzen und die Machbarkeit der gewünschten Anpassungen zu bestimmen, ist es unerlässlich, dass diese Umstände dem Instituto Hispánico de Murcia schriftlich mitgeteilt werden, bevor die Einschreibung formalisiert wird, oder zumindest so früh wie möglich vor Beginn des Programms.

Der Schüler oder seine Eltern bzw. gesetzlichen Erziehungsberechtigten im Falle von Minderjährigen müssen wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Informationen zu allen Umständen bereitstellen, die während des Kurses spezifische Unterstützungsmaßnahmen, Unterkünfte oder ergänzende Aktivitäten erfordern. Dazu gehören unter anderem Situationen infolge einer Behinderung, eingeschränkter Mobilität, Krankheit, Allergie, medizinischer Behandlung, besonderen Bildungsbedürfnissen, Lernstörungen, sensorischen Einschränkungen oder anderen Erkrankungen, die die normale Entwicklung des Unterrichts beeinträchtigen könnten.

Das Instituto Hispánico de Murcia wird jede Bewerbung einzeln prüfen und, wenn möglich und angemessen, die für angemessen erachteten Anpassungsmaßnahmen ergreifen, wobei die Art des Programms, die Eigenschaften der Einrichtungen, die verfügbaren Ressourcen sowie die Sicherheit des Studierenden selbst und die der übrigen Teilnehmer berücksichtigt werden.

Die Schule kann jene Anpassungen nicht garantieren, die technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich nicht machbar sind oder eine unverhältnismäßige Belastung für ihre Organisation darstellen. In solchen Fällen informiert das Instituto Hispánico de Murcia die Studierenden vorab über die bestehenden Beschränkungen und, wenn möglich, über vernünftige Alternativen.

Wenn die kommunizierten Bedürfnisse die vertraglich vereinbarte Unterkunft betreffen, kann das Instituto Hispánico de Murcia eine andere Art von Unterkunft vorschlagen als die ursprünglich beantragte oder spezifische Bedingungen festlegen, um die angemessene Versorgung, das Zusammenleben und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Alle zusätzlichen Kosten, die durch solche Anpassungen entstehen, werden im Voraus mitgeteilt und, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Studierenden übernommen.

Das Versäumnis, dies im Voraus zu kommunizieren, sowie das Verbergen oder Bereitstellen unvollständiger oder ungenauer Informationen zu relevanten Umständen, die spezifische Unterstützungsmaßnahmen erfordern, können die Durchführung der notwendigen Anpassungen verhindern und das Instituto Hispánico de Murcia von jeglicher Haftung ausschließen, die sich aus einer solchen Auslassung ergibt. Ebenso kann die Schule, wenn diese Umstände es unmöglich oder unratsam machen, die vertraglich vereinbarten Leistungen korrekt zu erbringen, alternative Lösungen vorschlagen oder in Ausnahmefällen die Einschreibung beenden oder die Bedingungen des Programms anpassen, ohne dass die dem Schüler gemäß geltender Gesetzgebung zustehenden Rechte beeinträchtigt werden.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, entsprechen alle vom Instituto Hispánico de Murcia veröffentlichten Preise einer einzelnen Person und enthalten alle rechtlich anwendbaren Steuern.

Alle Zahlungen müssen ausschließlich in Euro (EUR) erfolgen.

Im Allgemeinen muss der Betrag, der dem Kurs und den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht, vollständig bezahlt und vom Instituto Hispánico de Murcia vor Beginn des Programms wirksam erhalten worden sein, wobei die für jede Art festgelegten Fristen einzuhalten sind.

Sofern die Schule nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich mitteilt, gilt Folgendes:

  • Kurse von gewöhnlicher Dauer müssen mindestens sieben (7) Kalendertage vor Beginn vollständig bezahlt sein.

  • Langzeitkurse, Visaprogramme oder andere Sonderprogramme müssen mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Beginn des Kurses oder innerhalb der in der entsprechenden Rechnung, dem Budget, dem Vertrag oder der Einschreibung angegebenen Frist vollständig bezahlt werden.

Die Reservierung eines Platzes gilt erst als bestätigt, wenn das Instituto Hispánico de Murcia die entsprechende Zahlung erhalten hat oder, wo zutreffend, ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich akzeptiert hat.

Das bloße Versenden des Belegs einer Banküberweisung bedeutet keine Zahlungsbestätigung. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag tatsächlich verbucht und auf das Bankkonto der Schule eingezahlt wurde.

Zahlungen können über jedes der vom Instituto Hispánico de Murcia bereitgestellten Systeme erfolgen, darunter:

  • Banküberweisung.

  • Bankkarte über eine sichere Zahlungsplattform.

  • PayPal, wenn verfügbar.

  • Jedes andere von der Schule ausdrücklich genehmigte Zahlungsmittel.

Im Falle von Banküberweisungen muss der Studierende klar den vollständigen Namen des Teilnehmers angeben und, falls vorhanden, die Referenznummer der Reservierung oder Einschreibung angeben sowie den entsprechenden Zahlungsnachweis zur Erleichterung der Identifikation einreichen.

Alle Bankgebühren, Provisionen, Überweisungskosten, Wechselkursdifferenzen, Quellensteuern oder sonstige Gebühren, die aus der Überweisung des Geldes entstehen, werden vom Zahler vollständig übernommen. Das Instituto Hispánico de Murcia muss stets den vollen Rechnungsbetrag netto erhalten.

Das Vorhandensein von Beträgen, die noch nicht bezahlt wurden, berechtigt das Instituto Hispánico de Murcia, den Zugang zu Kursen, Unterkünften, Aktivitäten, Zertifikaten, Zulassungsschreiben, Einschreibungszertifikaten, Visa oder anderen vertraglichen Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen oder zu verweigern, ohne dass dies einen Anspruch auf Vergütung, Rückerstattung oder Verlängerung der Lehrzeit begründet.

Ebenso kann die Schule die Einschreibung stornieren oder den Vertrag kündigen, wenn der Schüler die übernommenen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt oder Zahlungen nicht innerhalb der festgelegten Fristen leistet.

Die veröffentlichten Preise können korrigiert werden, wenn ein offensichtlicher Material-, typografischer, Computer- oder Rechenfehler vorliegt. In diesem Fall informiert das Instituto Hispánico de Murcia den Studierenden vor der endgültigen Vertragsabwicklung, damit er den korrekten Preis akzeptieren oder ohne Strafe aus dem Vertrag zurücktreten kann.

Einschreibungszertifikate, Zulassungsbescheide, Rechnungen, Dokumente für Konsulate, Visa oder andere von der Schule ausgestellt offizielle Dokumente können für nichtig erklärt oder widerrufen werden, wenn der Schüler die wirtschaftlichen Bedingungen des Vertrags nicht einhält, seine Einschreibung storniert oder die Anforderungen nicht mehr erfüllt, die die Ausstellung begründet haben.

Der Studierende ist dafür verantwortlich, vor Beginn des Programms und während seines gesamten Aufenthalts in Spanien eine angemessene Versicherung zu besitzen, die zumindest Gesundheitsversorgung, Krankenhausaufenthalte, Unfälle, Krankheiten, Haftpflicht und, wenn es die geltenden Vorschriften vorschreiben, Rückführung, Absage der Reise sowie Verlust oder Diebstahl von Gepäck abdeckt.

Wenn der Abschluss einer Krankenversicherung eine gesetzliche Voraussetzung für die Beantragung eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines anderen administrativen Verfahrens ist, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Studierenden, sicherzustellen, dass die abgeschlossene Police die von den zuständigen Behörden festgelegten Anforderungen erfüllt.

Das Instituto Hispánico de Murcia empfiehlt nachdrücklich, dass die Versicherung während der gesamten Kursdauer gültig bleibt, einschließlich der Reisen von und nach Spanien sowie aller während des Aufenthalts in Spanien durchgeführten Aktivitäten.

Außer in Fällen rechtlich durchsetzbarer Haftung haftet das Instituto Hispánico de Murcia nicht für persönliche Schäden, Unfälle, Krankheiten, Verluste, Diebstahl, Verschlechterung oder Schäden, die der Studierende oder dessen Eigentum während des Unterrichts, der Unterkunft, ergänzender Aktivitäten, Ausflüge, Reisen oder sonstiger Umstände im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt erlitten hat.

Als zusätzliche Dienstleistung kann das Instituto Hispánico de Murcia über kooperierende Versicherungsunternehmen den Abschluss von Kranken- oder Reiseversicherungen anbieten oder erleichtern. Der Abschluss dieser Policen erfolgt direkt zwischen dem Studierenden und der entsprechenden Versicherungsgesellschaft, die allein für den Versicherungsschutz, die Bedingungen, Ausschlüsse, die Schadensregulierung und die Erbringung der versicherten Dienstleistungen verantwortlich ist.

Die Vermittlung des Instituto Hispánico de Murcia bei der Versicherungsabwicklung ist lediglich informativ oder administrativ und impliziert nicht, dass die Schule eine Verantwortung bezüglich des Inhalts der Police, der abgeschlossenen Deckung oder der Entscheidungen der Versicherungsgesellschaft übernimmt.

Das Versäumnis, die nach den geltenden Vorschriften erforderliche Versicherung abzuschließen oder der Verlust ihrer Gültigkeit liegt in der alleinigen Verantwortung des Studierenden und stellt keinen Grund zur Kündigung des Vertrags mit Anspruch auf Rückerstattung dar, noch führt dies zu einer Haftung des Instituto Hispánico de Murcia für die administrativen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen, die sich daraus ergeben können.

Die Beantragung eines Studentenvisums oder einer anderen administrativen Genehmigung zur Einreise oder zum Aufenthalt in Spanien liegt allein in der Verantwortung des Studierenden.

Die geltenden Anforderungen, Verfahren und Fristen können je nach Herkunftsland, Staatsangehörigkeit des Antragstellers und den zu jedem Zeitpunkt geltenden Vorschriften variieren. Das Instituto Hispánico de Murcia empfiehlt, das zuständige spanische Konsulat oder die Botschaft im Voraus zu konsultieren, bevor die Einschreibung formalisiert wird.

Die Schule kann allgemeine Informationen zu den Visumverfahren bereitstellen, diese Informationen dienen jedoch nur zu Orientierungszwecken und stellen keine Rechtsberatung oder Garantien für die Erteilung des Visums dar.

7.1. Von der Schule ausgestellte Unterlagen
Sobald die entsprechende Zahlung eingegangen ist, kann das Instituto Hispánico de Murcia gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Einschreibung des Studierenden ausstellen, darunter unter anderem:

  • Bestätigung der Einschreibung.

  • Zulassungsschreiben oder Einschreibungsbescheinigung.

  • Rechnung für die beauftragten Leistungen.

  • Alle weiteren Dokumente im Zusammenhang mit dem vertraglich vereinbarten Programm.

Die vom Instituto Hispánico de Murcia ausgestellten Dokumente belegen ausschließlich das Vorliegen einer Einschreibung oder Reservierung an der Schule und stellen keine offiziellen Dokumente der öffentlichen Verwaltung dar, noch garantieren sie in jedem Fall die Erlangung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausstellung von Originaldokumenten, Legalisierungen, Expresskuriersendungen oder außergewöhnliche Verfahren können entsprechende zusätzliche Kosten verursachen.

7.2. Schülerverantwortung
Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Schülers:

  • den Visumantrag innerhalb der von den zuständigen Behörden gesetzten Fristen einzureichen;

  • eine vollständige, wahrheitsgetreue und aktualisierte Dokumentation bereitzustellen;

  • an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen oder Anforderungen zu erfüllen, die von Konsulaten oder Botschaften gestellt werden;

  • die durch die geltenden Vorschriften vorgeschriebene Krankenversicherung abzuschließen;

  • die Verfügbarkeit ausreichender wirtschaftlicher Ressourcen nachzuweisen;

  • alle weiteren von den spanischen Behörden geforderten Anforderungen zu erfüllen.

Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für Schäden aus Anträgen, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, unvollständige Unterlagen, Fehler des Schülers, Verwaltungsentscheidungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Schule liegen.

7.3. Visumverweigerung
Wenn der Visumantrag aus Gründen abgelehnt wird, die nicht auf das Instituto Hispánico de Murcia zurückzuführen sind, kann der Studierende die entsprechende Rückerstattung gemäß der am Datum der Formalisierung geltenden Rückerstattungsrichtlinie beantragen.

Zu diesem Zweck ist es unerlässlich, Folgendes bereitzustellen:

  • eine vollständige Kopie der offiziellen Ablehnungsentscheidung des Konsulats oder der zuständigen Behörde, in der die Gründe für die Ablehnung ausdrücklich angegeben sind;

  • eine Bescheinigung des Bankeigentums, die dem Konto entspricht, auf das die Rückerstattung zu leisten ist;

  • alle weiteren Unterlagen, die vernünftigerweise notwendig sind, um den Antrag zu überprüfen.

Wenn eines dieser Dokumente nicht eingereicht wird, wird die Bearbeitung der Erstattung verhindert, bis die Dokumentation vollständig ist.

Die Rückerstattungen werden nach Abzug von Verwaltungskosten, Bankprovisionen, Wechselkursdifferenzen, effektiv erbrachten Dienstleistungen und allen anderen Beträgen, deren Abzug in diesen allgemeinen Bedingungen oder in der aktuellen Wirtschaftspolitik des Instituto Hispánico de Murcia vorgesehen ist, berechnet.

Wenn der Studierende den Kurs bereits begonnen hat, wird auch der Betrag abgezogen, der den tatsächlich genutzten oder ihm gemäß den aktuellen Tarifen zur Verfügung gestellten Wochen entspricht.

Rückerstattungen erfolgen per Banküberweisung auf das vom Schüler festgelegte Konto innerhalb der in der internen Schulrichtlinie vorgesehenen Frist, sobald alle vorgelegten Unterlagen überprüft wurden.

7.4. Frist für die Beantragung der Erstattung
Der Rückerstattungsantrag muss maximal sechs (6) Monate nach der offiziellen Mitteilung über die Visaverweigerung eingereicht werden.

Ist dieser Zeitraum abgelaufen, ohne dass das Instituto Hispánico de Murcia alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat, gilt das Recht auf Rückerstattung als verwirkt, unbeschadet der dem Studierenden rechtlich zustehenden Rechte.

7.5. Haftungsbeschränkung
Das Instituto Hispánico de Murcia garantiert nicht die Erteilung von Visa, Aufenthaltserlaubnissen oder anderen günstigen administrativen Regelungen.

Ebenso wird die Schule nicht für die Entscheidungen von Konsulaten, Botschaften, Einwanderungsämtern oder anderen spanischen oder ausländischen Verwaltungsbehörden verantwortlich sein, noch für die wirtschaftlichen oder persönlichen Schäden, die aus solchen Entscheidungen entstehen können.

Die Ausstellung von Registrierungszertifikaten, Annahmebescheiden oder anderen Dokumenten durch das Instituto Hispánico de Murcia bedeutet keine Garantie für das Ergebnis des entsprechenden Verwaltungsverfahrens.

7.6. Verpflichtung, das Visumverfahren rechtzeitig einzuleiten
Das Instituto Hispánico de Murcia empfiehlt, dass der Antrag auf ein Studentenvisum mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Studienbeginn eingereicht wird. Die Schule übernimmt keine Verantwortung, wenn der Studierende das Verfahren außerhalb eines angemessenen Zeitraums einleitet oder wenn das Verwaltungsverfahren seine Einarbeitung am ursprünglich geplanten Datum verhindert.

Wenn der Auftrag der Dienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt und der Studierende den rechtlichen Status eines Verbrauchers besitzt, kann er das Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November ausüben, das den überarbeiteten Text des Generalgesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie andere anzuwendende Vorschriften genehmigt.

Im Allgemeinen beträgt die Ausübungsfrist des Rücktrittsrechts vierzehn (14) Kalendertage ab Vertragsschluss, sofern die rechtlich durchsetzbaren Anforderungen erfüllt sind.

Der Schüler erkennt jedoch an: Wenn er ausdrücklich den Beginn des Kurses, einer Unterkunft oder einer anderen Dienstleistung vor Ablauf der genannten vierzehn (14) Tage beantragt und die Schule mit seinem Einverständnis begonnen hat, kann das Rücktrittsrecht in dem durch die geltende Gesetzgebung vorgesehenen Umfang aufgehoben oder eingeschränkt werden. In einem solchen Fall kann das Instituto Hispánico de Murcia, wenn der Dienst begonnen, aber noch nicht vollständig ausgeführt wurde, die Zahlung des anteiligen Teils verlangen, der den bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs effektiv erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Die Ausübung des Rücktrittsrechts muss dem Instituto Hispánico de Murcia schriftlich durch eine eindeutige Erklärung des Rücktrittswillens aus dem Vertrag mitgeteilt werden. Der Schüler kann das von der Schule bereitgestellte Rücktrittsformular oder andere Mittel verwenden, die es ihm ermöglichen, den Nachweis über Absendung und Inhalt zu erbringen.

Die gültige Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgt ohne Beeinträchtigung der entsprechenden gesetzlichen Erstattungspflichten und der durch die geltenden Vorschriften erlaubten Abzüge, wenn der Studierende den vorzeitigen Beginn der Leistungen beantragt hat.

Die vollständigen Informationen zum Rücktrittsrecht sowie das offizielle Formular sind auf der Website des Instituto Hispánico de Murcia verfügbar und bilden einen integralen Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen.

9.1. Wie man eine Stornierung oder Änderung beantragt Jeder Antrag auf Stornierung, Änderung, Verschiebung, Terminänderung oder sonstige Vorfälle im Zusammenhang mit der Einschreibung muss schriftlich per E-Mail an das Instituto Hispánico de Murcia oder über ein anderes von der Schule ausdrücklich genehmigtes Kommunikationsmittel gestellt werden.

Der Antrag wird erst berücksichtigt, wenn er wirksam beim Instituto Hispánico de Murcia eingegangen ist. Es liegt in der Verantwortung des Studenten, seines Rechtsvertreters oder des Vermittlers, den Nachweis des Versands und des Empfangs aufzubewahren.

Das Fehlen einer sofortigen Antwort der Schule bedeutet in keinem Fall die Annahme des Antrags und ruft auch keine rechtlichen Auswirkungen durch Schweigen hervor.

9.2. Absage vor Beginn des Programms Vor dem Kursbeginn mitgeteilte Stornierungen können gemäß der am Tag der Formalisierung der Anmeldung geltenden Stornierungsrichtlinie zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der gezahlten Beträge führen.

In jedem Fall kann das Instituto Hispánico de Murcia die bereits erbrachten Verwaltungsleistungen, Verwaltungskosten, geliefertes Lehrmaterial, Bankprovisionen, Versandkosten, Versicherungen, reservierte Unterkünfte oder andere von der Schule effektiv übernommene Kosten abziehen.

9.3. Absage nach Kursbeginn Sobald der Kurs, das Programm oder eine der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen begonnen hat, erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge, außer in den in diesen allgemeinen Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Fällen oder wenn dies durch die geltende Gesetzgebung erforderlich ist.

Teilweise Anwesenheit, verspätete Ankünfte, vorübergehende Abwesenheiten, freiwilliger Abbruch des Kurses, vorzeitige Abgänge oder mangelnde akademische Leistungen führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung, finanzielle Entschädigung, Verlängerung des Kurses oder Wiederholung von Unterrichtsstunden.

9.4. Nicht am Kurs teilnehmen Wenn der Student den Kurs nicht am vereinbarten Termin antritt und die Absage oder Änderung nicht mindestens fünf (5) Werktage im Voraus schriftlich mitgeteilt hat, kann das Instituto Hispánico de Murcia das Programm als am ursprünglich geplanten Datum beginnend betrachten.

Daher werden die Wochen seit dem offiziellen Startdatum für wirtschaftliche und akademische Zwecke als genutzt angesehen.

9.5. Änderungen der Daten Anträge auf Terminänderung oder Verschiebung unterliegen stets der Verfügbarkeit von Plätzen und erfordern die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Instituto Hispánico de Murcia.

Die Schule kann die Verwaltungskosten anwenden, die gegebenenfalls zum Zeitpunkt des Antrags gelten.

Die Genehmigung einer Terminänderung bedeutet nicht die Änderung der übrigen ursprünglich akzeptierten wirtschaftlichen Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

9.6. Guthaben für zukünftige Buchungen Wenn dies gemäß der aktuellen Richtlinie oder durch ausdrückliche Entscheidung des Instituto Hispánico de Murcia angebracht ist, kann die Schule statt einer finanziellen Rückerstattung ein Guthaben für zukünftige Reservierungen ausstellen.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für solche Ansprüche:

  • Sie sind persönlich und nicht übertragbar;

  • sie können nicht gegen Geld eingetauscht werden;

  • sie werden nicht verzinst;

  • sie müssen innerhalb des von der Schule angegebenen Gültigkeitszeitraums verwendet werden;

  • die Nutzung hängt von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der neuen Buchung ab.

9.7. Nicht erstattungsfähige Leistungen Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden die bereits erbrachten Dienstleistungen oder bereits übernommenen Kosten des Instituto Hispánico de Murcia nicht erstattet, darunter unter anderem:

  • Verwaltungsgebühren oder -ausgaben;

  • Einschreibungsgebühren;

  • geliefertes didaktisches Material;

  • Zulassungsschreiben;

  • Registrierungszertifikate;

  • Zertifikate für Konsulate oder Verwaltungsbehörden;

  • Kurierkosten;

  • Bankgebühren;

  • Wechselkursgebühren;

  • Versicherungsprämien;

  • bereits bestätigte Unterkunftsreservierungen;

  • jede andere effektiv erbrachte Leistung.

9.8. Höhere Gewalt Wenn der normale Verlauf des Kurses durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wird, die außerhalb der Kontrolle des Instituto Hispánico de Murcia liegen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, Epidemien, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, staatliche Beschränkungen, Generalstreiks, Grenzschließungen oder ähnliche Situationen –, wird die Schule die organisatorischen Maßnahmen ergreifen, die sie für am geeignetsten hält, um die Kontinuität der Ausbildung so weit wie möglich sicherzustellen.

Solche Maßnahmen können umfassen:

  • temporäre Durchführung von Online-Kursen;

  • Änderung der Termine;

  • Verschiebung des Programms;

  • Ausgabe von Gutschriften für zukünftige Reservierungen;

  • Neuordnung des akademischen Kalenders;

  • jede andere vernünftige Lösung.

Diese Umstände führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Vertragskündigung oder auf die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, sofern dies nicht durch geltende Gesetzgebung zwingend festgelegt ist.

9.9. Einzellektionen Einzelne Unterrichtsstunden dürfen nur abgesagt oder geändert werden, wenn der Studierende dies mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus schriftlich mitteilt.

Absagen außerhalb dieses Zeitraums oder das Nichterscheinen des Studierenden führen zum Verlust der entsprechenden Klasse, ohne Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Rückerstattung.

9.10. Persönliche Natur der Einschreibung Alle Kurse, Programme, Reservierungen, Credits und Vertragsleistungen sind streng persönlich.

Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Instituto Hispánico de Murcia an Dritte übertragen, abgetreten oder von diesen genutzt werden.

9.11. Vorbehalt der Rechte Das Instituto Hispánico de Murcia behält sich das Recht vor, jede Aufforderung zur Aufhebung, Änderung oder Rückgabe individuell unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände jedes einzelnen Falls zu analysieren, ohne dass die in vorherigen Fällen gewählten Lösungen einen Präzedenzfall darstellen, erworbene Rechte begründen oder als verbindliches Kriterium für zukünftige Anträge geltend gemacht werden können.

Das Instituto Hispánico de Murcia bietet unter anderem Unterkünfte bei Gastfamilien und in Wohngemeinschaften mit anderen Studierenden an, wobei die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung immer unter Vorbehalt steht.

Die Buchung der Unterkunft stellt einen eigenständigen Service dar, der jedoch den Spanischkurs ergänzt und diesen allgemeinen Bedingungen sowie den spezifischen Regeln des Zusammenlebens unterliegt, die von der Gastfamilie oder dem Eigentümer der Immobilie festgelegt wurden.

10.1. Zuteilung der Unterkunft Das Instituto Hispánico de Murcia berücksichtigt, soweit möglich, die vom Studierenden während des Anmeldeprozesses geäußerten Präferenzen (Ernährung, Allergien, Haustiere, Raucher usw.). Diese Präferenzen sind jedoch rein indikativ und stellen für die Schule keine vertragliche Verpflichtung dar.

Die endgültige Zuteilung der Unterkunft hängt von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung ab.

Informationen über die Gastfamilie oder die Unterkunft werden in der Regel in der Woche vor der Ankunft des Studierenden bereitgestellt. Organisatorische Umstände können jedoch eine spätere Kommunikation erforderlich machen oder dazu führen, dass die ursprünglich zugewiesene Unterkunft durch eine andere mit ähnlichen Merkmalen ersetzt wird.

10.2. Ankunft und Abfahrt Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, kann der Zutritt zur Unterkunft am Tag der Ankunft ab 12:00 Uhr mittags erfolgen und muss am Abreisetag vor 16:00 Uhr erfolgen.

Der Schüler muss das Datum, die erwartete Ankunftszeit und eventuelle spätere Änderungen rechtzeitig im Voraus mitteilen. Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten, die durch Verzögerungen, Änderungen der Reiseroute oder mangelnde Kommunikation des Studierenden entstehen.

10.3. Last-Minute-Buchungen Unterkunftsanträge, die kurz vor Beginn des Programms gestellt werden, unterliegen der Verfügbarkeit und entsprechen möglicherweise nicht den ursprünglich vom Studierenden angegebenen Wünschen.

10.4. Regeln des Zusammenlebens Während des gesamten Aufenthalts verpflichtet sich der Schüler, die Regeln des Zusammenlebens der Unterkunft zu respektieren und sich gegenüber der Gastfamilie, dem Eigentümer, den anderen Bewohnern und den Nachbarn respektvoll zu verhalten.

Die Wiederholung unangemessenen Verhaltens, schwerwiegende Nichteinhaltung der Regeln des Zusammenlebens, jegliche Gewalt, Beleidigungen, Diskriminierung, Einschüchterung oder Sittenwidrigkeit sowie jede Handlung, die die Sicherheit oder Ruhe der Unterkunft gefährdet, berechtigen das Instituto Hispánico de Murcia dazu, den Unterkunftsservice sofort zu beenden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge.

10.5. Haftung für Schäden Der Studierende übernimmt die finanzielle Verantwortung für alle Schäden, Verluste oder Mängel, die durch Handlungen oder Unterlassungen – sei es vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung – in Unterkünften, an Möbeln, Einrichtungen oder am Eigentum Dritter verursacht werden.

Das Instituto Hispánico de Murcia kann vom Studenten den vollen Betrag für die entsprechende Reparatur, den Ersatz oder die Entschädigung verlangen.

10.6. Gastfamilien Die Gastfamilien arbeiten mit dem Instituto Hispánico de Murcia zusammen, indem sie eine Unterkunft und ein familiäres Zusammenleben anbieten.

Sofern kein bestimmtes Programm ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, das auch andere Dienstleistungen umfasst, fungieren die Gastfamilien nicht als Eltern, gesetzliche Vormünder, Betreuer, Gesundheitspersonal oder medizinische Verantwortliche des Studierenden und übernehmen auch keine dauerhaften Funktionen der Überwachung, des Sorgerechts oder der Aufsicht.

Es liegt in der Verantwortung des Studierenden und, im Falle von Minderjährigen, deren Eltern oder gesetzlichen Vertretern, das Instituto Hispánico de Murcia vorab schriftlich über medizinische, psychologische, ernährungsbedingte, verhaltensbezogene oder andere Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße Entwicklung des Aufenthalts relevant sein könnten.

Das Auslassen oder die Ungenauigkeit solcher Informationen entbindet das Instituto Hispánico de Murcia und die Gastfamilie von jeglicher Haftung, die sich aus solchen Umständen ergibt.

10.7. Persönliche Gegenstände Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für den Verlust, Diebstahl, Verfall oder das Abhandenkommen von Geld, Dokumenten, elektronischen Geräten, Schmuck, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Gegenständen des Studierenden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterkunft, außer in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.

Es wird empfohlen, eine ausreichende Versicherung abzuschließen, die diese Art von Vorfällen abdeckt.

10.8. Höhere Gewalt Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für Vorfälle, die sich aus Umständen höherer Gewalt oder außerhalb seiner Kontrolle ergeben, einschließlich unter anderem Naturkatastrophen, Gesundheitsnotlagen, sozialen Konflikten, administrativen Beschränkungen, Versorgungsstörungen, Handlungen Dritter oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die die Erbringung des Unterkunftsdienstes betreffen.

10.9. Gemeinschaftswohnungen Wenn der Studierende in einer von Dritten verwalteten Wohngemeinschaft wohnt, muss er die vom Eigentümer oder Verwalter der Immobilie festgelegten Bedingungen sowie den entsprechenden Mietvertrag oder das interne Reglement einhalten, das diese allgemeinen Bedingungen ergänzt.

10.10. Unkommunizierte Sonderbedürfnisse Die Schule kann die Unterkunft ablehnen oder stornieren, wenn sie nach Beginn des Aufenthalts von medizinischen, psychologischen, verhaltensbezogenen oder anderen Bedürfnissen erfährt, die zuvor nicht kommuniziert wurden und die es unmöglich oder unratsam machen, bei der Gastfamilie oder mit anderen Schülern zu wohnen. In diesen Fällen wird das Instituto Hispánico de Murcia versuchen, wenn möglich eine alternative Lösung anzubieten, deren zusätzliche Kosten vom Studenten getragen werden müssen.

Der Flughafentransfer ist ein ergänzender Service und muss im Voraus mit dem Kurs gebucht oder ausreichend rechtzeitig reserviert werden, um eine korrekte Organisation zu ermöglichen.

Der Studierende muss mindestens sieben (7) Kalendertage vor der Ankunft alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen schriftlich mitteilen, einschließlich mindestens Ankunftsflughafen, Terminal, Datum, geplante Uhrzeit, Flugnummer und aller weiteren relevanten Informationen.

Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, umgehend jede nachfolgende Änderung im Zusammenhang mit Flug, Flughafen, Terminal, Ankunftszeit oder anderen Umständen zu benachrichtigen, die die Erbringung des Services beeinflussen könnten. Ein Versäumnis der Kommunikation kann es unmöglich machen, den Transfer ordnungsgemäß durchzuführen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung oder Abfindung jeglicher Art besteht.

Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für die Unmöglichkeit, die Dienstleistung zu erbringen, wenn die bereitgestellten Informationen unvollständig oder unkorrekt sind, nach Ablauf der Frist übermittelt oder ohne ausreichende Vorankündigung geändert werden.

Stornierungen des Dienstes, die weniger als sieben (7) Kalendertage vor dem geplanten Transfertermin gemeldet werden, berechtigen nicht zu einer Rückerstattung des gezahlten Betrags.

Bei Verspätungen, Flugänderungen, Ausfällen, Umleitungen oder sonstigen Änderungen der Reiseroute muss der Studierende das Instituto Hispánico de Murcia oder den Fahrer über die bereitgestellten Kontaktmittel umgehend informieren. Mangelnde Kommunikation kann es unmöglich machen, die Dienstleistung zu erbringen, ohne dass ein Recht auf Rückerstattung besteht.

Ausnahmsweise und sofern dies die Qualität des Services nicht beeinträchtigt, kann das Instituto Hispánico de Murcia mehrere Studierende mit ähnlichen Ankunftszeiten im selben Fahrzeug zusammenfassen, selbst wenn sie einen individuellen Transfer vereinbart haben, sofern die Wartezeiten angemessen sind.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wartet der Fahrer maximal sechzig (60) Minuten ab dem tatsächlichen Landezeitpunkt des Fluges oder ab der zuvor vereinbarten Abholzeit auf den Schüler.

Die maximalen Warzeiten werden aufgrund von Verzögerungen durch Gepäckausgabe, Passkontrollen, Zollkontrollen, Flughafenvorfälle oder andere Flughafenverfahren nicht automatisch verlängert. Wenn der Studierende davon ausgeht, dass er nicht innerhalb der festgelegten Wartezeit erscheinen kann, muss er den Fahrer oder das Instituto Hispánico de Murcia umgehend informieren, um die Möglichkeit einer Umstrukturierung des Services zu prüfen. Eine solche Umstrukturierung hängt immer von der Verfügbarkeit ab und kann zusätzliche Kosten verursachen.

Wenn die maximale Wartezeit abgelaufen ist, ohne dass der Studierende erschienen ist oder den Fahrer oder das Instituto Hispánico de Murcia kontaktiert hat, gilt der Service für alle Zwecke als erbracht und es wird keine Rückerstattung des gezahlten Betrags geleistet.

Wenn der Studierende eine Änderung der Abholzeit beantragt, sobald der Fahrer bereits zum Flughafen oder zum Treffpunkt gefahren ist, kann das Instituto Hispánico de Murcia die zusätzlichen Kosten entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung stellen.

Das Instituto Hispánico de Murcia fungiert als Vermittler und Koordinator des Transferdienstes, wenn dieser von kooperierenden Unternehmen oder Fahrern erbracht wird. Daher haftet die Schule nicht für Verzögerungen, Vorfälle, Pannen, Stornierungen oder sonstige Nichteinhaltungen, die ausschließlich dem Anbieter oder Umständen außerhalb ihrer Kontrolle zuzuschreiben sind, unbeschadet der Haftung, die rechtlich dem tatsächlichen Dienstleister zustehen kann.

Die Preise der Transferleistung verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer oder anderer indirekter Steuern, es sei denn, diese sind ausdrücklich im entsprechenden Tarif, Angebot oder auf der Rechnung angegeben.

Der Studierende muss die während der Buchung angegebene Telefonnummer betriebsbereit halten und, wann immer möglich, bei der Ankunft in Spanien über eine Telefon- oder Datenverbindung verfügen. Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für Vorfälle, die sich aus der Unerreichbarkeit des Kontakts mit dem Studenten aus Gründen wie ausgeschalteten Telefonen, falschen Nummern, mangelndem Empfang oder fehlender Internetverbindung ergeben.

Das Instituto Hispánico de Murcia bleibt während nationaler, regionaler und lokaler Feiertage sowie an den Tagen, die der Schulkalender festlegt, geschlossen.

Wenn der erste Tag des Kurses mit einem Feiertag zusammenfällt, tritt der Schüler am folgenden Schultag an und hält das offiziell ursprünglich geplante Enddatum bei, sofern die Schule nicht ausdrücklich eine andere Organisation des Kalenders mitteilt.

Feiertage gewähren kein Recht auf Nachholkurse, finanzielle Entschädigung, Verlängerung des Kurses oder eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Betrags. Folglich bleibt der wöchentliche Preis des Kurses unverändert, unabhängig von der Anzahl der Schultage in dieser Woche.

Ebenso kann das Instituto Hispánico de Murcia bestimmte Klassen ausnahmsweise aussetzen, umorganisieren oder modifizieren, wenn dies für die ordnungsgemäße Organisation offizieller Prüfungen, institutioneller Aktivitäten, Lehrerausbildung, akademischer Sitzungen, aus organisatorischen Gründen, aufgrund von Umständen höherer Gewalt oder jeder anderen Situation erforderlich ist, die den normalen Betrieb der Schule beeinträchtigt.

Insbesondere kann die Schule während der Durchführung offizieller Prüfungen, die vom Instituto Hispánico de Murcia organisiert oder beherbergt werden, bestimmte Klassen vorübergehend aussetzen, Stundenpläne anpassen oder Gruppen neu verteilen, wenn dies nötig ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der genannten Prüfungen zu gewährleisten.

Wann immer möglich, werden diese Änderungen im Voraus über die offizielle Website des Instituto Hispánico de Murcia, den akademischen Kalender, den Feiertagsbereich oder über andere übliche Kommunikationsmittel der Schule mitgeteilt.

Kurse, die ausnahmsweise aufgrund der oben beschriebenen Umstände nicht unterrichtet werden können, können nach Ermessen des Instituto Hispánico de Murcia durch kulturelle Aktivitäten, Workshops, Besuche, Seminare, Konversationskurse oder andere akademische oder ergänzende Aktivitäten von gleichwertigem Wert ersetzt werden, ohne dass dies ein Recht auf Nachholung der ursprünglich geplanten Kurse, finanzielle Entschädigung oder Rückerstattung des gezahlten Betrags begründet.

Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, vor der Formalisierung der Einschreibung und während ihres Aufenthalts den akademischen Kalender sowie die Informationen zu Feiertagen, außerordentlichen Schließungen und organisatorischen Änderungen zu konsultieren, die vom Instituto Hispánico de Murcia veröffentlicht oder über seine offiziellen Kanäle kommuniziert werden.

Die Durchführung offizieller Prüfungen, Kontrollen, Inspektionen, institutioneller Besuche, Akkreditierungsverfahren sowie vom Instituto Cervantes oder einer anderen zuständigen Behörde geforderten Maßnahmen haben bei Bedarf organisatorische Priorität vor dem regulären Betrieb der Schule und können zu vorübergehenden Änderungen der Stundenpläne, der Klassenräume oder der Verteilung der Gruppen führen, ohne dass dies eine Vertragsverletzung seitens des Instituto Hispánico de Murcia bedeutet.

Das Instituto Hispánico de Murcia wird seine Kurse so organisieren, dass die angekündigten Gruppen und Zeitpläne eingehalten werden. Allerdings sind bestimmte Programme an eine Mindestanzahl von Studierenden gebunden, um ihre akademische und organisatorische Tragfähigkeit zu gewährleisten.

Im Allgemeinen sind für die Eröffnung von Gruppenkursen mindestens drei (3) Studierende erforderlich, außer in Programmen, für die ausdrücklich eine andere Voraussetzung festgelegt ist, wie Einzelkurse oder bestimmte Sonderprogramme.

Wenn eine Gruppe die Mindestzahl der Studierenden nicht erreicht oder wenn die Teilnehmerzahl nach Beginn des Kurses deutlich abnimmt, kann das Instituto Hispánico de Murcia unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen ergreifen:

  • den Kurs durch Einzel- oder halbprivate Kurse mit angepasster Lehrbelastung aufrechtzuerhalten, um eine pädagogische Gleichwertigkeit zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Programm zu gewährleisten;

  • Gruppen neu organisieren oder Zeitpläne anpassen;

  • den Beginn des Kurses bis zur Bildung der Mindestgruppe verschieben;

  • eine alternative Form der gleichwertigen Ausbildung anbieten.

Im Fall spezifischer Programme, die sich an ERASMUS-Teilnehmer richten, oder bei anderen Programmen, die eine höhere Mindestzahl an Studierenden erfordern, kann das Instituto Hispánico de Murcia bestimmte Betriebsbedingungen festlegen, einschließlich der Neuorganisation des Kalenders oder der Anpassung der Lehrbelastung, wenn die für das betreffende Programm vorgesehene Mindestanzahl nicht erreicht wird.

Die in diesem Abschnitt vorgesehenen organisatorischen Anpassungen stellen keinen Vertragsbruch dar und begründen auch kein Recht auf Vertragsauflösung, Rückerstattung des gezahlten Betrags oder finanzielle Entschädigung, vorausgesetzt, das Instituto Hispánico de Murcia garantiert eine angemessen gleichwertige akademische Alternative.

Die Schule wird sich bemühen, den Schüler so früh wie möglich zu informieren, wenn absehbar ist, dass eine Gruppe nicht die Mindestzahl an Teilnehmern erreicht. Die Zusammensetzung der Gruppen kann jedoch bis zum Beginn des Kurses und sogar während seines Verlaufs aufgrund neuer Anmeldungen, Stufenwechsel, Absagen oder des Abbruchs von Programmen variieren.

Die Anpassung eines Kurses aufgrund einer unzureichenden Anzahl an Studierenden ist eine außergewöhnliche Situation, die nur dann angewendet wird, wenn es streng notwendig ist, um die akademische Qualität und Tragfähigkeit des Programms zu gewährleisten.

Das Instituto Hispánico de Murcia behält sich das Recht vor, die organisatorischen, akademischen oder administrativen Änderungen vorzunehmen, die vernünftigerweise notwendig sind, um die korrekte Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu gewährleisten. Solche Änderungen können unter anderem die Stundenpläne, den Kalender, das Lehrpersonal, die Klassenräume, die Methodik, den Unterrichtsort, die Zusammensetzung der Gruppen, das Lehrmaterial oder andere organisatorische Elemente des Kurses beeinflussen, sofern sie den Zweck oder die Qualität des Kurses nicht wesentlich verändern.

Die Schule wird versuchen, diese Änderungen so früh wie möglich zu kommunizieren. Wenn jedoch pädagogische, organisatorische, technische, gesundheitliche, sicherheitsbezogene Gründe oder höhere Gewalt außerhalb der Kontrolle des Instituto Hispánico de Murcia vorliegen, können solche Änderungen auch nach Beginn des Kurses vorgenommen werden, ohne dass dies ein Recht auf Entschädigung, Preissenkung, Vertragskündigung oder Rückerstattung der gezahlten Beträge begründet.

Die Preise der Kurse und Dienstleistungen können regelmäßig vom Instituto Hispánico de Murcia überprüft werden. Preisänderungen wirken sich jedoch nicht auf bereits formalisierte und bezahlte Anmeldungen aus, es sei denn, beide Parteien einigen sich ausdrücklich anders oder die Änderung erfolgt durch eine gesetzliche oder steuerliche Regelung.

Das Instituto Hispánico de Murcia kann den Stundenplan anpassen, Schülern einen Gruppenwechsel vorschreiben, einen anderen Lehrer zuweisen oder vorübergehend in einer anderen Form unterrichten, wenn dies aus akademischen, organisatorischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt notwendig ist, und bemüht sich stets, das Qualitätsniveau des vertraglich vereinbarten Dienstes aufzuerhalten.

Alle Kurse, Programme, Reservierungen und Anmeldungen sind streng persönlich und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Instituto Hispánico de Murcia an Dritte übertragen, abgetreten oder von diesen genutzt werden.

Wenn der Studierende, sein Rechtsvertreter oder die Vermittlungsstelle nicht schriftlich mindestens fünf (5) Arbeitstage vor dem geplanten Kursbeginn über seine Entscheidung, nicht am vertraglich vereinbarten Programm teilzunehmen, informiert, kann das Instituto Hispánico de Murcia den Kurs als am ursprünglich vereinbarten Termin beginnend betrachten und diesen Zeitraum für alle akademischen und wirtschaftlichen Zwecke mitzählen.

Die Anwendung einer der in diesem Abschnitt vorgesehenen Befugnisse entspricht ausschließlich den Kriterien der Organisation, der Dienstleistungsqualität oder der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und impliziert an sich keinen Vertragsbruch seitens des Instituto Hispánico de Murcia.

Alle Studierenden müssen jederzeit ein respektvolles und verantwortungsvolles Verhalten an den Tag legen, das diesen allgemeinen Bedingungen, den internen Regeln des Instituto Hispánico de Murcia und der geltenden spanischen Gesetzgebung entspricht.

Das Zusammenleben von Schülern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal, Gastfamilien und anderen Mitwirkenden ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsprojekts der Schule. Folglich kann jedes Verhalten, das dieses Zusammenleben ernsthaft stört, zur Erlassung disziplinarischer Maßnahmen führen.

Das Instituto Hispánico de Murcia kann je nach Schwere der Tatsachen angemessene Maßnahmen ergreifen, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Verwarnungen, eines Gruppenwechsels, der vorübergehenden Aussetzung von Aktivitäten, des Verlusts bestimmter Dienstleistungen, des Verweises aus der Unterkunft, des endgültigen Ausschlusses aus dem Studium oder der vorzeitigen Vertragsbeendigung, ohne dass ein Recht auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht, wenn der Verstoß dem Studenten zuzuschreiben ist.

Als Beispiel und nicht als Beschränkung stellt folgendes Verhalten einen Verstoß gegen diese allgemeinen Bedingungen dar:

  • Gefährdung der Sicherheit, körperlichen Unversehrtheit oder des Wohlbefindens anderer Schüler, Mitarbeiter, Gastfamilien oder Dritter.

  • Angriffe, Drohungen, Einschüchterung, Belästigung oder Respektlosigkeit gegenüber Mitgliedern der Bildungsgemeinschaft.

  • Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder anderen durch geltende Gesetze geschützten persönlichen oder sozialen Umständen.

  • Erhebliche Störung der normalen Entwicklung des Unterrichts oder des Betriebs der Schule.

  • Wiederholte und ungerechtfertigte Fehlzeiten, die die ordnungsgemäße Überwachung des akademischen Programms behindern, insbesondere wenn der Kurs mit Visums- oder Aufenthaltsgenehmigungen verknüpft ist.

  • Begehung von Plagiaten, akademischem Betrug, Dokumentenfälschung, Identitätsdiebstahl oder anderem unehrlichen Verhalten im Zusammenhang mit der akademischen Tätigkeit.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungen, Möbeln, Ausrüstung, Materialien oder dem Eigentum der Schule, von Gastfamilien, anderen Schülern oder Dritten.

  • Konsum, Besitz, Vertrieb oder Unterstützung illegaler Drogen oder anderer verbotener Substanzen in den Einrichtungen der Schule oder in den vom Instituto Hispánico de Murcia verwalteten Unterkünften.

  • Besuch des Unterrichts oder Verweilen in den Einrichtungen unter dem Einfluss von Alkohol oder Substanzen, die das Verhalten erheblich verändern, wenn dies die Sicherheit, das Zusammenleben oder die normale Entwicklung von Aktivitäten beeinträchtigt.

  • Ernsthafte oder wiederholte Nichteinhaltung der Regeln für das Zusammenleben in den Gastfamilien oder den von der Schule verwalteten Unterkünften.

  • Durchführung illegaler Aktivitäten oder Teilnahme an Verhaltensweisen, die gegen spanische Gesetze verstoßen und das Instituto Hispánico de Murcia oder seine Mitwirkenden direkt oder indirekt betreffen können.

  • Absichtliche Verbreitung falscher, anstößiger oder schwerwiegend schädlicher Informationen über den Ruf der Schule, ihres Personals, anderer Schüler oder Gastfamilien über soziale Netzwerke, digitale Plattformen oder andere Kommunikationsmittel.

  • Nichteinhaltung jeglicher anderer wesentlicher Verpflichtungen, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den internen Betriebsregeln der Schule ergeben.

Wenn die Schwere der Tatsachen dies erfordert, kann das Instituto Hispánico de Murcia sofortige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, einschließlich der vorübergehenden Aussetzung des Zugangs zu den Einrichtungen, Unterkünften oder bestimmten Aktivitäten, während die Umstände des Falls analysiert werden.

Ein disziplinarischer Ausschluss gewährt kein Recht auf eine Rückerstattung der gezahlten Beträge, die den nicht erbrachten Leistungen entsprechen, und entbindet den Studierenden nicht von der Verpflichtung, entstandene Schäden angemessen zu ersetzen.

Die Anwendung disziplinarischer Maßnahmen obliegt ausschließlich der Direktion des Instituto Hispánico de Murcia, die nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit, von Treu und Glauben, der Sicherheit und des Schutzes der Bildungsgemeinschaft handelt und die besonderen Umstände jedes Falls bewerten kann.

Wenn das Verhalten des Schülers eine Verwaltungsübertretung oder eine Straftat darstellen könnte oder die Einwanderungsverfahren, die öffentliche Sicherheit oder den Schutz von Minderjährigen beeinträchtigen könnte, darf das Instituto Hispánico de Murcia die Fakten an die zuständigen Behörden weiterleiten und die streng notwendigen Informationen gemäß der geltenden Gesetzgebung bereitstellen, ohne dass dies eine Haftung für die Schule begründet, wenn diese Mitteilung rechtlich erforderlich oder angemessen ist.

Das Instituto Hispánico de Murcia wird seine Tätigkeit mit der erforderlichen Sorgfalt ausführen und die angemessenen organisatorischen und Sicherheitsmaßnahmen für die korrekte Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ergreifen.

Der Studierende ist jedoch während des gesamten Aufenthalts für die Obhut seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Außer in Fällen, in denen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine gesetzlich zwingende Haftung vorliegen, haftet das Instituto Hispánico de Murcia nicht für den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung, das Fehlplatzieren oder den Raub von Geld, Dokumenten, elektronischen Geräten, Schmuck, Gepäck oder anderen persönlichen Gegenständen, sowohl innerhalb der Einrichtungen der Schule als auch in Unterkünften, Transportmitteln oder an sonstigen Orten.

Jeder Schüler ist zudem dafür verantwortlich, sofern sinnvoll oder erforderlich, eine Versicherung abzuschließen, die unter anderem medizinische Hilfe, Unfälle, Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, zivilrechtliche Haftung, Reiseausfall, Gepäckverlust und Rückführung abdeckt. Das Instituto Hispánico de Murcia empfiehlt dringend, eine angemessene Versicherungspolice für die Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien abzuschließen.

Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Krankheiten, Verletzungen oder Schäden, die der Schüler außerhalb des Bereichs der ihm direkt zugeordneten Dienstleistungen erlitten hat. Dies gilt unter anderem für Reisen, in Eigeninitiative durchgeführte Aktivitäten, von Dritten organisierte Ausflüge, von Dritten verwaltete Unterkünfte oder sonstige Aktivitäten außerhalb der effektiven Kontrolle des Instituto Hispánico de Murcia.

Bei kulturellen, sportlichen und Freizeitaktivitäten oder Exkursionen, die direkt vom Instituto Hispánico de Murcia organisiert werden, beschränkt sich die Verantwortung der Schule auf die korrekte Organisation der Aktivität, unbeschadet der Haftung, die Transportunternehmen, Hoteleinrichtungen, spezialisierten Veranstaltern, Sportanlagen oder anderen unabhängigen Dienstleistern zuzuschreiben ist, die an deren Durchführung mitwirken.

Das Instituto Hispánico de Murcia haftet auch nicht für Schäden, Verzögerungen, Stornierungen oder Verluste, die aus Umständen höherer Gewalt oder Handlungen Dritter außerhalb seiner Kontrolle entstehen. Dazu gehören unter anderem Streiks, Arbeitskonflikte, meteorologische Phänomene, Naturkatastrophen, Pannen, administrative Beschränkungen, Entscheidungen öffentlicher Behörden oder Vorfälle im Verkehrsnetz.

Der Schüler haftet persönlich für jeglichen materiellen oder personellen Schaden, der durch Handlungen oder Unterlassungen an der Schule, an Gastfamilien, anderen Schülern, Mitarbeitern, Dritten oder an während des Programms genutzten Einrichtungen oder Eigentum verursacht wird, unbeschadet der zivil- oder strafrechtlichen Haftung, die sich aus seinem Verhalten ergeben kann.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten unbeschadet jener unveräußerlichen Rechte, die die geltende Gesetzgebung Verbrauchern und Nutzern einräumt.

Risiko bei Sport- und Freizeitaktivitäten
Die Teilnahme der Studierenden an Sport, Freizeit, kulturellen Aktivitäten, Exkursionen oder anderen ergänzenden Aktivitäten, die vom Instituto Hispánico de Murcia organisiert oder gefördert werden, ist stets freiwillig. Sofern keine der Schule zuzuschreibende Fahrlässigkeit vorliegt, übernimmt der Schüler die mit der Ausübung solcher Aktivitäten verbundenen Risiken und erklärt, dass er oder sie in ausreichendem körperlichen und gesundheitlichen Zustand ist, um daran teilzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, vor Beginn der Aktivität über Krankheiten, Verletzungen, körperliche Einschränkungen oder medizinische Umstände zu informieren, die seine Teilnahme beeinträchtigen oder seine eigene Sicherheit oder die von Dritter gefährden könnten.

Medizinische Behandlungen und Medikamente
Der Studierende ist allein verantwortlich für das Management seiner medizinischen Behandlung, die korrekte Verabreichung seiner Medikamente und die Befolgung der von den Gesundheitsfachkräften verschriebenen Indikationen. Das Instituto Hispánico de Murcia, seine Mitarbeiter, Partner und Gastfamilien übernehmen keine Funktionen der Gesundheitsversorgung, Medikamentenverabreichung, Behandlungskontrolle oder kontinuierlichen medizinischen Nachsorge, außer in Notfällen, in denen es notwendig ist, erste Hilfe zu leisten oder die zuständigen Gesundheitsdienste zu kontaktieren. Der Schüler (oder seine Eltern bzw. gesetzlichen Erziehungsberechtigten im Falle von Minderjährigen) muss vor Beginn des Programms schriftlich über jede Krankheit, Allergie, Behinderung, medizinische Behandlung oder relevante Umstände informieren, die den normalen Verlauf des Aufenthalts beeinträchtigen oder besondere Pflegemaßnahmen erfordern könnten.

Der Student erklärt, dass alle medizinischen, ernährungsbezogenen, psychologischen oder sonstigen Informationen, die dem Instituto Hispánico de Murcia während des Registrierungsprozesses bereitgestellt wurden, vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Das Verheimlichen, Verschweigen oder Fälschen von Informationen, die die Sicherheit des Schülers selbst, anderer Teilnehmer, von Gastfamilien oder des Schulpersonals beeinträchtigen können, kann zur Ergreifung notwendiger organisatorischer Maßnahmen führen, einschließlich – wenn die Umstände es rechtfertigen – zur Änderung oder Kündigung des Vertrags, ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge.

Während der Durchführung der Kurse sowie der akademischen, kulturellen, sportlichen oder sozialen Aktivitäten, die vom Instituto Hispánico de Murcia organisiert werden, können Fotografien, Videoaufnahmen oder andere audiovisuelle Materialien zu organisatorischen, informativen, akademischen oder Werbezwecken aufgenommen werden.

Wenn Personen auf diesen Bildern einzeln oder eindeutig erkennbar erscheinen und ihre Nutzung zu Marketing-, Werbe- oder kommerziellen Zwecken erfolgt, wird das Instituto Hispánico de Murcia zuvor die entsprechende Genehmigung gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zum Recht am eigenen Bild einholen.

Der Schüler kann die Nutzung seines Bildes über das Anmeldeformular oder über das von der Schule bereitgestellte Verfahren genehmigen oder ablehnen. Ebenso können Sie diese Genehmigung jederzeit für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf durchgeführten Verarbeitung beeinträchtigt wird.

Die Weigerung, die Nutzung des Bildes zu genehmigen, wird die Teilnahme des Studierenden an den Kursen in keiner Weise beeinträchtigen und auch keine Diskriminierung oder Beschränkung in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen bedeuten.

Das Instituto Hispánico de Murcia wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die vom Studierenden geäußerten Präferenzen bezüglich der Nutzung seines Bildes zu respektieren. Dies gilt unbeschadet jener Fotos oder Aufnahmen, auf denen der Studierende lediglich als Beiwerk, Nebenbestandteil oder als Teil von allgemeinen Bildern von Aktivitäten oder Veranstaltungen erscheint, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Wenn die Einschreibung über eine Agentur, einen Vertreter, eine Organisation, eine Bildungseinrichtung oder einen anderen Vermittler abgewickelt wird, fungiert dieser als Bindeglied zwischen dem Studenten und dem Instituto Hispánico de Murcia, unbeschadet des Vertragsverhältnisses, das zwischen dem Studierenden und dem genannten Vermittler bestehen kann.

Die Agentur oder der Vermittler ist dafür verantwortlich, dem Studierenden alle vom Instituto Hispánico de Murcia bereitgestellten Informationen bezüglich Kursen, Preisen, Einschreibungsbedingungen, Stornierungsbedingungen, Visabestimmungen, Unterkunft und sonstigen vertraglichen Dienstleistungen vollständig und aktualisiert zu übermitteln.

Ebenso muss die Agentur den Studierenden im Voraus über ihre eigenen kommerziellen Bedingungen, Stornierungsrichtlinien, Verwaltungsgebühren, Provisionen oder andere besondere Bedingungen informieren, die für die Beziehung zwischen beiden Parteien gelten.

Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für unkorrekte, unvollständige, veraltete oder irreführende Informationen, die von der Agentur bereitgestellt werden, noch für Verpflichtungen, Angebote, Rabatte, Garantien oder Bedingungen, die diese ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Schule übernommen hat.

Sofern das Instituto Hispánico de Murcia nicht ausdrücklich etwas anderes mitteilt, können Mitteilungen bezüglich Einschreibung, Änderungen, Stornierungen, Rückerstattungen oder anderen Verwaltungsangelegenheiten über den Vermittler erfolgen, der die Registrierung verwaltet hat, da Mitteilungen als gültig angenommen werden, wenn sie an den benannten Vermittler übermittelt werden.

Streitigkeiten, die sich aus dem vertraglichen Verhältnis zwischen Student und Agentur ergeben – einschließlich unter anderem der Einziehung von Provisionen, Verwaltungskosten, Gebühren, besonderen Bedingungen oder anderen Aspekten, die nicht mit den direkt vom Instituto Hispánico de Murcia erbrachten Dienstleistungen zusammenhängen –, müssen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien gelöst werden, ohne dass die Schule verpflichtet ist, einzugreifen, zu vermitteln oder jegliche Verantwortung für solche Streitigkeiten zu übernehmen.

Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle Studierenden, die über Agenturen oder Vermittler eingeschrieben sind, unbeschadet der spezifischen kommerziellen Vereinbarungen, die das Instituto Hispánico de Murcia mit den genannten Partnern haben könnte.

Die Agentur ist nicht befugt, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern, Ausnahmen zu erlassen, Verpflichtungen im Namen des Instituto Hispánico de Murcia zu übernehmen, Rückerstattungen zu genehmigen, Fristen zu verlängern, Zertifikate auszustellen, die Erteilung von Visa zu garantieren oder Aussagen zu machen, die den offiziell von der Schule bereitgestellten Informationen widersprechen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von der Schule genehmigt wurde.

Das Instituto Hispánico de Murcia verpflichtet sich fest zur Qualität seiner Dienstleistungen und stellt seinen Studierenden verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung, um Vorschläge zu machen, Vorfälle zu melden oder Beschwerden und Ansprüche einzureichen.

Vorschläge oder Vorfälle können persönlich am Empfang der Schule, per E-Mail oder über einen anderen vom Instituto Hispánico de Murcia eingerichteten Kanal übermittelt werden.

Wenn der Studierende der Meinung ist, dass es einen Vorfall gibt, der die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses, der Unterkunft oder einer anderen vertraglich vereinbarten Dienstleistung beeinträchtigt, muss er dies schriftlich melden, sobald er davon erfährt, und in jedem Fall innerhalb der ersten Woche nach dem Vorfall oder ab Beginn des betroffenen Dienstes. Nur so kann das Instituto Hispánico de Murcia die Lage analysieren und gegebenenfalls geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Die Schule bestätigt den Erhalt der Mitteilung und versucht, den Vorfall innerhalb von etwa zwei (2) Arbeitstagen zu bewerten. Bestimmte Situationen können aufgrund ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit, zusätzliche Informationen zu sammeln, einen längeren Zeitraum benötigen.

Der Student verpflichtet sich, in gutem Glauben bei der Lösung eines Vorfalls mitzuwirken und dem Instituto Hispánico de Murcia eine angemessene Gelegenheit zu geben, die Fakten zu prüfen und eine Lösung vorzuschlagen, bevor Ansprüche bei Dritten geltend gemacht werden.

Das Versäumnis, einen Vorfall innerhalb einer angemessenen Frist zu melden, wenn dies das Instituto Hispánico de Murcia daran gehindert hat, die Fakten rechtzeitig zu erfahren oder Maßnahmen zu deren Lösung zu ergreifen, kann bei der Bewertung eines späteren Anspruchs auf Entschädigung, Rückerstattung oder Reklamation im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall negativ berücksichtigt werden.

Die Einreichung eines Vorschlags, einer Beschwerde oder eines Anspruchs setzt die vom Studierenden übernommenen finanziellen Verpflichtungen nicht aus und impliziert auch kein automatisches Recht auf Rückerstattung von Beträgen, Entschädigung oder Vertragsauflösung.

All dies berührt nicht das Recht des Studierenden, die in den geltenden Vorschriften vorgesehenen offiziellen Beschwerdeformulare anzufordern oder die rechtlich zustehenden Schritte einzuleiten.

Außergewöhnliche Lösungen, Rabatte, Gruppenänderungen, Kursverlängerungen, Gutschriften, Teilrückerstattungen oder jede andere Kulanzmaßnahme, zu der das Instituto Hispánico de Murcia freiwillig zustimmt, um einen Vorfall zu lösen, sind rein ausnahmsweise Natur. Sie stellen kein Schuldanerkenntnis dar und dürfen nicht als Präzedenzfall für zukünftige Situationen herangezogen werden.

Zusätzlich zu den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Dienstleistungen kann das Instituto Hispánico de Murcia seinen Studierenden während ihres Aufenthalts bestimmte Dienstleistungen, Aktivitäten, Vorteile oder Ressourcen ohne zusätzliche Kosten anbieten.

Die aktualisierte Liste der enthaltenen Dienstleistungen kann auf der offiziellen Website der Schule oder in den Informationen eingesehen werden, die dem Schüler vor oder während des Kursbeginns bereitgestellt werden.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind diese Leistungen ergänzender Natur und können aus organisatorischen, akademischen, technischen oder Verfügbarkeitsgründen geändert, ersetzt, erweitert oder gestrichen werden, ohne dass dies eine wesentliche Vertragsänderung nach sich zieht oder das Recht auf finanzielle Entschädigung, Preisreduzierung oder Rückerstattung der gezahlten Beträge begründet.

Die Teilnahme an kostenlosen Aktivitäten, die eine vorherige Registrierung erfordern, hängt von der Verfügbarkeit der Plätze und der Einhaltung der für jede Aktivität festgelegten spezifischen Regeln ab.

Das Instituto Hispánico de Murcia verarbeitet die vom Studierenden bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), des Organischen Gesetzes 3/2018 zum Schutz personenbezogener Daten und zur Sicherung digitaler Rechte (LOPDGDD) sowie weiteren geltenden Vorschriften.

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Einschreibungsverwaltung, der Erbringung vertraglicher Dienstleistungen, der Pflege der administrativen und akademischen Beziehungen zum Studierenden, der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen und – sofern eine ausreichende rechtliche Grundlage vorliegt – der Übermittlung von Informationen zu den Aktivitäten und Dienstleistungen des Instituto Hispánico de Murcia verarbeitet.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung ist, je nach Fall, der Abschluss des Einschreibungsvertrags, die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, die Zustimmung der Betroffenen oder das berechtigte Interesse des Instituto Hispánico de Murcia in den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen.

Personenbezogene Daten können an öffentliche Stellen, zuständige Behörden, Banken, Versicherungsgesellschaften, Dienstleister oder Partner weitergegeben werden, deren Eingreifen für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen notwendig ist oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die Daten werden für die Zeit aufgewahrt, die erforderlich ist, um die Zwecke zu erfüllen, für die sie erhoben wurden, sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume zur Erfüllung möglicher administrativer, steuerlicher, akademischer oder richterlicher Pflichten.

Der Studierende kann jederzeit seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und alle durch die geltenden Vorschriften anerkannten Rechte ausüben, indem er eine schriftliche Anfrage an das Instituto Hispánico de Murcia, Calle Enrique Villar Nr. 13, 1C, 30008 Murcia (Spanien), oder über die von der Schule bereitgestellten Kontaktkanäle sendet.

Die vollständigen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Ausübung der Rechte und sonstigen gesetzlich erforderlichen Hinweise sind in der auf der offiziellen Website des Instituto Hispánico de Murcia veröffentlichten Datenschutzrichtlinie verfügbar und bilden einen integralen Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen.

Der Studierende garantiert, dass alle während der Einschreibung bereitgestellten personenbezogenen Daten und Dokumente korrekt, vollständig und aktuell sind, und verpflichtet sich, jede Änderung mitzuteilen, die die korrekte Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Das Instituto Hispánico de Murcia übernimmt keine Verantwortung für die Folgen der Bereitstellung falscher, unvollständiger oder veralteter Daten.

Die Website des Instituto Hispánico de Murcia verwendet eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um das korrekte Funktionieren der Website zu gewährleisten, das Surferlebnis zu verbessern, statistische Analysen durchzuführen und Inhalte sowie Dienstleistungen anzubieten, die an die Interessen der Nutzer angepasst sind, jeweils gemäß den geltenden Vorschriften.

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Diese allgemeinen Bedingungen werden gemäß spanischem Recht geregelt und ausgelegt.

Die Parteien verpflichten sich, etwaige Diskrepanzen oder Konflikte, die im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung oder Einhaltung dieser allgemeinen Bedingungen entstehen könnten, vor dem Gang zu den Gerichten in gutem Glauben einvernehmlich zu lösen.

Wenn der Studierende Verbraucher oder Nutzer ist, wird jeder Streit, der nicht einvernehmlich gelöst werden kann, den Gerichten vorgelegt, die gemäß der geltenden Gesetzgebung zuständig sind, insbesondere jenen, die dem Wohnsitz des Verbrauchers oder Nutzers entsprechen, sofern dies durch Verbraucherschutzbestimmungen so festgelegt ist.

Wenn der Vertrag von einer juristischen Person, einer Agentur, einem Vermittler oder einem Fachmann geschlossen wird, der nicht den rechtlichen Status eines Verbrauchers besitzt, verzichten die Parteien ausdrücklich auf andere ihnen zustehende Gerichtsstände und unterwerfen sich den Gerichten der Stadt Murcia, sofern keine zwingende gesetzliche Regelung etwas anderes vorschreibt.

Gemäß den europäischen Vorschriften können Verbraucher gegebenenfalls über die offizielle Online-Streitbeiligungsplattform der Europäischen Kommission zugreifen. Die Nutzung dieser Plattform schränkt das Recht der Parteien, die zuständigen Justizbehörden anzurufen, nicht ein.

Die mögliche Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel dieser allgemeinen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin voll in Kraft bleiben und so ausgelegt werden, dass das von den Parteien verfolgte wirtschaftliche und rechtliche Ziel so weit wie möglich gewahrt bleibt. Das Versäumnis des Instituto Hispánico de Murcia, eines der in diesen allgemeinen Bedingungen anerkannten Rechte auszuüben, bedeutet keinen Verzicht auf diese und verhindert deren spätere Ausübung nicht.

Obwohl diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen übersetzt sein können, hat die spanische Version im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsdifferenzen stets Vorrang vor jeder Übersetzung, sofern durch die geltende zwingende Gesetzgebung nichts anderes vorgeschrieben ist.

Die Formalisierung der Einschreibung, die vollständige oder teilweise Zahlung der vom Instituto Hispánico de Murcia angebotenen Dienstleistungen oder der Beginn der Teilnahme an seinen Kursen, Programmen oder Aktivitäten implizieren, dass der Schüler erklärt, diese allgemeinen Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und sich verpflichtet, sie während seiner gesamten Beziehung zur Schule einzuhalten.

Wenn der Schüler minderjährig ist, muss die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen durch seine Eltern, Vormünder oder gesetzlichen Vertreter erfolgen, die die ihm zustehenden Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß der geltenden Gesetzgebung übernehmen.

Ebenso erklärt der Studierende, über die Existenz der Datenschutzrichtlinie, der Cookie-Richtlinie und anderer vom Instituto Hispánico de Murcia veröffentlichter ergänzender Dokumente oder Regeln, die für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen gelten, informiert worden zu sein und akzeptiert deren Inhalte in vollem Umfang.

Das Versäumnis des Studierenden, seiner Agentur, seines Vertreters oder seiner Eltern bzw. gesetzlichen Erziehungsberechtigten, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, befreit ihn nicht von der Einhaltung der daraus resultierenden Verpflichtungen.

Diese allgemeinen Bedingungen bilden zusammen mit der Anmeldung, dem akzeptierten Angebot, der Rechnung, der Datenschutzerklärung, der Cookie-Richtlinie und allen anderen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommenen Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen dem Studierenden und dem Instituto Hispánico de Murcia und ersetzen jede bisherige Kommunikation, Verhandlung oder Vereinbarung, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf denselben Gegenstand bezieht.

Die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Klauseln dieser allgemeinen Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin voll wirksam sind.

Die Tatsache, dass das Instituto Hispánico de Murcia zu irgendeinem Zeitpunkt eines der in diesen allgemeinen Bedingungen anerkannten Rechte nicht ausübt, darf weder als Verzicht darauf ausgelegt werden, noch behindert dies deren spätere Umsetzung.

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Ich heiße Yahya Zarhouni. Ich wurde in Marokko geboren und meine Muttersprachen sind Amazigh und Arabisch. Außerdem spreche ich Französisch, habe Englisch gelernt und bin später nach Russland gereist, wo ich Russisch gelernt und Journalismus studiert habe.

Ich begeistere mich für Sprachen, verschiedene Kulturen der Welt, Reisen und Geschichte. In meiner Freizeit schreibe ich gerne und treibe Sport.

Ich bin hier, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Dank der Sprachen, die ich spreche, kann ich mich mit Ihnen in der Sprache verständigen, die für Sie am angenehmsten ist.

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